Hilfsmittelversorgung

Der Bundesrechnungshof wirft den gesetzlichen Krankenkassen in seinem aktuellen Ergänzungsband zum Jahresbericht 2021 vor, die Kontrollpflichten gegenüber den Leistungserbringern der Hilfsmittelversorgung zu vernachlässigen. Es bestehe die Gefahr von qualitativ minderwertigen Hilfsmitteln und ungerechtfertigten Mehrkosten.

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat seinen Jahresbericht 2021 um aktuelle Prüfungsergebnisse veröffentlicht. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“, so Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes.

Bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst der aktuelle Ergänzungsband insbesondere die Hilfsmittelversorgung. Einen eigenen Punkt nehmen dabei die Preise für Hörhilfen in Anspruch:

Unzureichende Kontrolle der Hilfsmittelversorgung durch die Kassen

Laut BRH vernachlässigen die Kassen ihre Kontrollpflichten gegenüber den Anbietern der Versorgung mit Hilfsmitteln zulasten der Versicherten: „Fehlende Kontrolle birgt die Gefahr von qualitativ minderwertigen Hilfsmitteln oder ungerechtfertigten Mehrkosten“, heißt es im Bericht. Beides habe er wiederholt festgestellt.

Für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln zahlen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mehr als 9 Milliarden Euro an die Leistungserbringer. Hilfsmittel sind etwa Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe sowie technische Hilfen wie Rollstühle und Inhalationsgeräte. Obwohl die Krankenkassen seit 2017 kontrollieren müssten, so der BRH, wie die Anbieter von Hilfsmitteln die Versicherten versorgen, kämen sie dieser Pflicht nicht ausreichend nach. Die Mehrheit der geprüften Krankenkassen habe die notwendigen Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen unterlassen. Bei Kontrollen weigerten sich Anbieter, Unterlagen zu übermitteln. Im Ergebnis könnten die Krankenkassen nicht beurteilen, ob die Hilfsmittel geeignet waren, den Behandlungserfolg zu erreichen. Sie könnten ihre Versicherten auch nicht vor Mehrkosten schützen, die diese in Kauf nehmen, um Hilfsmittel in der erforderlichen Qualität oder Menge zu erhalten. Der BRH hält daher gesetzliche Anpassungen für erforderlich: Gemeinsame Kontrollen der Leistungserbringer durch die Krankenkassen mit einer Verpflichtung, Unterlagen zu übermitteln; flankiert mit einer übergreifenden Kontrolle der Versorgungsqualität durch den Medizinischen Dienst als unabhängigem Akteur.

Versicherte nicht genug vor unnötigen Mehrkosten für Hörhilfen geschützt

In einem eigenen Prüfungsergebnis kritisiert der BRH die Krankenkassen in puncto Hörhilfen. Sie hätten zu wenig unternommen, um ihre Versicherten vor ungerechtfertigten Mehrkosten zu schützen. In mehr als der Hälfte der geprüften Versorgungsfälle haben die Versicherten laut BRH solche Mehrkosten geleistet. Dies beruhe vielfach darauf, dass Hörakustiker die Versicherten nicht ausreichend beraten hatten. Hinweise darauf, dass für die Versorgung mit einer bedarfsgerechten Hörhilfe grundsätzlich keine Mehrkosten anfallen, seien unterblieben. Die durchschnittlichen Mehrkosten einer Hörhilfe betrugen 1.234 Euro. Allein im Jahr 2020 beliefen sich die Mehrkosten der Versicherten auf 499 Millionen Euro, die sich auf 405.000 Versorgungsfälle verteilten.

Hörhilfen gehören zu den teuersten Produkten der Hilfsmittelversorgung. Krankenkassen zahlen allein dafür jährlich über 1 Milliarde Euro. Der Markt gilt als intransparent: Ein Überblick über die Angebote und die Vor- und Nachteile von Zusatzausstattung fällt gerade älteren Menschen schwer, die besonders auf Hörhilfen angewiesen sind, heißt es im BRH-Bericht. Die Krankenkassen hätten hier gesteigerte Informations- und Obhutspflichten, denen sie nicht nachkämen.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, die Versorgung mit Hörhilfen künftig unter einen generellen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zu stellen. So erfahren sie rechtzeitig von einer geplanten Versorgung und könnten Versicherte bei der Anpassung aufzahlungsfreier Hörhilfen informieren und unterstützen.