Gesundheitsleistungen

Die Sitzung des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit am 06.Sept.2017 in Hamburg habe ich genutzt, um darauf  hinzuweisen, dass  Fehlentwicklungen im Gesundheitsbereich zu Lasten der Versicherten beseitigt werden müssen. Dazu gehört die Privatisierung von Gesundheitsleistungen, aber auch die vorschnelle Verschreibung von Arzneimitteln. Daran hat sich seit September 2017 nichts geändert.

 

Rolf Aschenbeck
Rolf Aschenbeck

An der heutigen Sitzung des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit nehme ich zum letzen Mal teil. Als bisheriger Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher der BfA/DRV-Gemeinschaft ist die heutige Sitzung deswegen die letzte Gelegenheit, mich für meine Fraktion und für die BfA/DRV-Gemeinschaft mit aktuellen sozialpolitischen Themen zu Wort zu melden. Ich gebe zu, dass es mich mit Wehmut erfüllt, künftig nicht mehr unmittelbar auf das einwirken zu können, was kassenpolitisch und darüber hinaus an drängenden und notwendigen Maßnahmen erfolgen muss, sondern es lediglich aus der Distanz begleiten zu können. Und dies werde ich tun. Vielleicht kann ich mich ja als Versicherter der DAK-Gesundheit online zu Wort melden, soweit das über einen Blog ermöglicht wird. Sinnvoll wäre es, um die Versicherten mehr als bisher einzubeziehen.

 

 

Aber nun zu den aktuellen Themen.

Der Verwaltungsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende haben jeweils einen umfassenden Rückblick gegeben. Diese Rückblicke sind zu begrüßen. Sie sind auch im hier erfolgten Umfang notwendig. Wer nämlich nur nach vorne blickt und nicht zurück, der blickt ziellos ins Leere. Oder anders gesagt: Zukunft ist ohne Vergangenheit nicht möglich.

Parität der Beitragszahlung

Ich will hier und jetzt nichts von dem wiederholen, was bereits gesagt worden ist, allerdings einige Ergänzungen anbringen, die durchaus mehr als bisher in das politische Blickfeld gehören. Beginnen möchte ich mit der auch von diesem Verwaltungsrat erhobenen Forderung nach Rückkehr zur paritätischen Beitragszahlung, die überfällig ist. In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass sich eine solche Parität nicht auf die Einkommen der abhängig Beschäftigten beschränken kann, sondern ausgedehnt werden muss auf die Bezieher von Betriebsrenten. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Parteien die große Gruppe von Rentnern im Blickfeld haben, die Betriebsrenten bezieht und seit 2005 unverhältnismäßig benachteiligt wird, weil deren Krankenkassenbeitrag ausschließlich von den Rentnern bezahlt werden muss. Die Rückkehr zur hälftigen Zahlung ist auch notwendig, weil es keinen Grund gibt, die Betriebsrenten schlechter zu behandeln als die Renten., bei denen lediglich der hälftige Beitrag fällig ist.

Der neue Verwaltungsrat ist aufgerufen, darauf zu achten, dass die notwendige Umsetzung der paritätischen Beitragszahlung auch für die Betriebsrenten gilt, wobei durchaus ungewiß ist, ob die Rückkehr zur Parität politisch gewollt ist, um die Einkommen der Rentenbezieher zu verbessern.

IGEL

Ein weiterer Punkt, der mir zu denken gibt und der virulent ist durch aktuelle Meldungen, sind die bereits angesprochenen individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGEL. Verschiedenen Nachrichten ist zu entnehmen, u. a. dem GKV-SV, dass diese IGEL, die den Patienten in den Arztpraxen aufgedrängt werden, ein expandierender Markt sind. Das darf nicht hingenommen werden, und deswegen müssen Verwaltungsräte und Vorstände der Krankenkassen dagegen vorgehen. Entweder müssen diese (privatisierten) Leistungen in Kassenleistungen umgewandelt werden, wenn sie medizinisch angebracht sind; oder aber sie müssen entfallen, wenn sie unnötig sind, was überwiegend der Fall ist.

Es gibt genügend Beispiele dafür, dass Patienten in einer Arztpraxis nicht willkommen sind, wenn sie IGEL nicht akzeptieren. Das kann in ländlichen Regionen bei dem dort bestehenden Ärztemangel ein Problem sein. Auch das kann nicht hingenommen werden.

Status der Selbstverwaltung

Zu erwähnen und abzuwehren ist im ureigenen Interesse der Selbstverwaltung die reale politische Gefahr, die Verwaltungsräte mit Patientenvertretern zu ergänzen. Leider wird von den Parteien populistisch gehandelt, wenn sie verkünden, obwohl sie es besser wissen, dass eine solche Ergänzung die Selbstverwaltung voranbringt, was tatsächlich nicht der Fall ist. Die Interessen der Patienten, die Versicherte sind wie andere auch, sind am besten bei den gewählten Vertretern der Versicherten aufgehoben. Soweit Patienten darüber hinaus als Gruppe im Verwaltungsrat präsent sein wollen, müssen sie sich zur Wahl stellen und gewählt werden. Die Ablehnung einer solchen populistischen Absicht, die bereits vom Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) erfolgt ist, muss als Vorlage dienen für die Verwaltungsräte der Krankenkassen.

Arzneimittel

Erwähnenswert sind auch die weiter steigenden Kosten für Arzneimittel. Neu hierbei ist, jedenfalls gilt das für das Land Schleswig-Holstein, dass inzwischen die Ausgaben für Arzneimittel höher sind als die für ärztliche Leistungen, wenn man die Aussagen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) zugrundelegt. Das ist bemerkenswert und ich frage mich, ob diese Aussage auch bundesweit gilt. Wenn dies so ist, ist , ist es eine bedenkliche Entwicklung. Man kann den Ärzten einen Teil der Schuld zuschreiben, die sehr schnell Arzneimittel verschreiben, anstatt vorrangig eine ärztliche Untersuchung anzubieten. Diese Entwicklung kann jedoch nicht allein auf mangelnde Zeit zurückgeführt werden und stellt die gesundheitspolitischen Grundlagen des Gesundheitssystems auf den Kopf, wenn nicht gegengesteuert wird.

Rolf Aschenbeck

 

Anmerkungen

Der Koalitionsvertrag sieht die paritätische Beitragszahlung bei den Einkommen vor. Betriebsrenten sind auch Einkommen. Die paritätische Zahlung ist bei diesen Einkommen jedoch nicht vorgesehen. Das ist unverständlich und ärgerlich, weil damit die Haltung der vorherigen und der jetzigen Bundesregierung bestätigt wird, den Betriebsrenten nicht den Status als „zweite Säule“ der Alterssicherung zuzuerkennen. Und ob die paritätische Beitragszahlung bei den Erwerbseinkommen erfolgen wird, ist bei diesem Gesundheitsminister durchaus ungewiß.

Aber auch bei den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und der unzureichenden Vergütung bei zeitintensiven ärztlichen Untersuchungen ist keine positive Änderung zu erkennen.

Nicht erwähnt, aber ein Dauerthema, sind die zum Teil erheblichen Zuzahlungen, allein im Jahr 2017 3,92 Mrd Euro für Medikamente, die keine Steuerungswirkung haben, aber gegen jede Vernunft beibehalten werden. Aber selbst, wo eine Steuerung nicht beabsichtigt ist, sind Zuzahlungen unnötig bis schädlich. So ist z.B. die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag bei einem Krankenhausaufenthalt damit begründet worden, sie sei ein Ausgleich für die Einsparungen Zuhause. Ein einseitiger ökonomischer Ansatz, der unberücksichtigt lässt, dass die unzureichenden Mahlzeiten im Krankenhaus garantiert keine 10 Euro wert sind. Weitere Einsparungen wie z.B. Miete, Strom, Heizung, erfolgen nur dann marginal, wenn der Patient alleine wohnt.

Auch die erhebliche Zuzahlung bei Zahnersatz verhindert überwiegend nicht die notwendigen Arztbesuche, wenn der Zahnersatz „alternativlos“ ist. Auch hier ist keine Steuerungswirkung vorhanden, also die Vermeidung von Arztbesuchen wegen der hohen Kosten. Und wenn doch, mit erheblichen Nachteilen für die Gesundheit und mit deutlich höheren Kosten, als es bei der kompletten Übernahme der Kosten für Zahnersatz der Fall wäre. Der Zahnarzt sagt deswegen zu Recht: „Zahngesundheit ist Körpergesundheit“. Hinzuzufügen ist: Der Wegfall der Zuzahlungen bei Zahnersatz ist kostengünstiger als deren Beibehaltung.

 

 

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