Demokratieverachtung

Sebastian Kurz, der österreichische Blender, hat am 10.Oktober 2021 seinen zeitweiligen Rückzug als Bundeskanzler erklärt. Es ist kein richtiger Rückzug. Es ist nur ein Rückzug ins Parlament, wo er als Fraktionschef und ÖVP-Vorsitzender die Fäden in der Hand behalten will.  Kurz und Konsorten sind ein Lehrstück in krimineller Demokratieverachtung. Lesen Sie den gekürzten und redaktionell geänderten Beitrag von Heribert Prantl, der SZ entnommen.

Wenn die „Vorwürfe“ an ihm vorbeigerauscht sind, wie Kurz annimmt, will er bei der nächsten Wahl ein triumphales Comeback inszenieren. Das steht nicht in seiner Rücktrittsrede, aber das ist seine Absicht. Ein kleiner Hauch von Reue gehört auch dazu. Dieser Hauch hat den Mundgeruch von Heuchelei, denn er bezieht sich nicht auf die unbestrittenen Fakten, die die Staatsanwaltschaft säuberlich auf 104 Seiten gesammelt hat.. Wegen dieser Fakten werfen sie dem Kanzler und dem Team Kurz Korruption und Missbrauch von Befugnissen vor.

Die kurze Reue bezieht sich nur auf den Ton der Kurznachrichten, auf die Fäkalsprache und die Beleidigungen, die es da gibt: Da fliegt der „Oasch“ und der „Arsch“ – bezogen auf Kurzens politische Vorgänger – hin und her. 

 Ein neuer Stil. Es ist Zeit.

Kurz hatte Reinhold Mitterlehner im Mai 2017  als Vorsitzenden der Österreichischen Volkpartei ÖVP abgelöst und nach Hause geschickt. „Parteiobmann“ wird dieses Amt in Österreich genannt. Der frischgewählte Parteiobmann Kurz hatte aber mit der alten Partei nicht so viel im Sinn, für ihn war sie das „Team Kurz“ mit dem Slogan „Ein neuer Stil. Es ist Zeit.“  Er setzte also die ÖVP in Klammern, trat unter dem Namen „Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei (ÖVP)“ und mit einer raffinierten Kampagne zur Nationalratswahl an. Daraus ging seine „Liste Sebastian Kurz“ als stimmenstärkste Partei hervor. Kurz wurde er Bundeskanzler der Republik Österreich und begann mit der Rechtsaußenpartei FPÖ zu regieren. Was seitdem an Seltsamkeiten bekannt wurde, geht, wie man so sagt, auf keine Kuhhaut.

„Ein neuer Stil. Es ist Zeit“: Dieser neue Stil war, der neue Stil ist ein sehr befremdlicher Stil. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hält ihn für schwer kriminell. Sie wirft dem Team Kurz, auch Sebastian Kurz persönlich, schwere Straftaten vor – Straftaten, die nach dem österreichischen Strafgesetzbuch als Verbrechen bestraft werden. Sie hat deswegen Razzien im Kanzleramt, im Finanzministerium und in der Parteizentrale der ÖVP durchgeführt. Es geht um schwere Untreue zu Lasten der Republik Österreich, es geht um Bestechlichkeit, es geht um Falschaussagen. Was die Staatsanwaltschaft auf ihren insgesamt 104 Seiten an Fakten auflistet, ist nicht nur erschreckend, es ist ungeheuerlich.

Fake-News mit Steuergeldern

Man blickt in einen Abgrund von Demokratieverrat. Dieser Abgrund wird von den Ermittlern sauber ausgeleuchtet und penibel kartiert. Aus dem von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Fundus von einigen hunderttausend Chatnachrichten wird offenbar und offensichtlich, dass das Team Kurz manipulierte Meinungsumfragen gekauft hat; diese Manipulationen werden aufgelistet. Aus diesen manipulierten Meinungsumfragen wurden dann gekaufte Serien von kurznützlichen Texten gestrickt; diese werden von der Staatsanwaltschaft auch aufgelistet. Diese Fake-Stücke wurden im reichweitenstarken Boulevardkosmos des Verlegers Wolfgang Fellner publiziert, zu dem ein Fernsehsender gehört und das Massenblatt Österreich. Bezahlt wurde das alles: mit Steuergeldern, aus dem Haushalt des Finanzministeriums.

 Auf diese Weise wurde der Wahlkampf von Kurz, der ihn ins Kanzleramt am Ballhausplatz führte, höchst wohlwollend und manipulativ begleitet. „Projekt Ballhausplatz“ heißt das in den Unterlagen des Teams Kurz, die die Staatsanwaltschaft sichergestellt hat. Von korruptiver Verstrickung der politischen Akteure, also des Teams Kurz, mit einem Medienherausgeber spricht daher die Staatsanwaltschaft.

Schwere Untreue

Wenn das stimmt (und die von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten Fakten sprechen eine klare Sprache) handelt es sich um einen dreifachen GAU: Erstens um einen GAU für die Demokratie, zweitens um einen GAU für den Rechtsstaat. Und es handelt sich drittens um einen GAU für die Pressefreiheit – weil sich, wie es die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft nahelegen, ein Verleger zum Erfüllungsgehilfen des Teams Kurz hat machen lassen: Frisierte und verfälschte Inhalte wurden zur Manipulation der öffentlichen Meinung verwendet – bezahlt mit Steuergeldern, aus dem Haushalt des Finanzministeriums. Strafrechtlich firmiert ein solches Vorgehen als Verbrechen der Untreue in einem besonders schweren Fall nach Paragraf 153 des österreichischen Strafgesetzbuchs. Das ist, so steht es im Absatz 3, „mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen“. Wegen solcher Straftaten wurden einem früher „die bürgerlichen Ehrenrechte“, also das Wahlrecht und Wählbarkeit, entzogen.

Bestimmungstäter

In Österreich gilt das Prinzip der Einheitstäterschaft. Das heißt: nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, „sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt“. Als Täter wird also auch jemand bezeichnet, der einen anderen zu seiner Straftat bestimmt, also anstiftet; er ist ein „Bestimmungstäter“. Als Täter wird auch jemand bezeichnet, der ihm nur geholfen und zur Tat beigetragen hat; er ist ein Beitragstäter. Das kann dem Politiker Kurz das Kreuz brechen. Im Fernsehinterview der Nachrichtensendung „Zeit im Bild 2“ hat er vorgegeben, nicht zu wissen, welche Mitarbeiter da irgendwo und irgendwie tätig geworden sind. Er tat so, als habe er mit alledem nicht so richtig was zu tun, als würde sich das alles ohnehin irgendwann in Luft auflösen. Das wird nicht so sein. Die Versuche von Kurz, das alles zu verharmlosen, sind verständlich – aber, wie das die Juristen nennen, eine „Protestatio facto contraria“. Das heißt: Der Versuch der Verharmlosung steht im Widerspruch zu den Fakten.

Kurz hat gejammert, man könne sich vorstellen, dass er persönlich dankbar wäre, „wenn die Unschuldsvermutung tatsächlich für alle Menschen gelten würde“. Dies sind Krokodilstränen. Natürlich gilt für Kurz und Co. die Unschuldsvermutung. Ob und wie und wie streng die Taten zu ahnden sind – das muss erst noch geklärt werden; dafür gibt es die juristischen Verfahren. Aber eine politische Bewertung der Dinge  muss jetzt und nicht erst in Monaten getroffen werden; die Fakten liegen ja auf dem Tisch.

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