Armut im Alter und Rentenhöhe.

Nach drei „Nullrunden“ 2004, 2005 und 2006 und den Erhöhungen ab Juli 2007 um 0,54% und ab Juli 2008 um 1,1% hat sich die materielle Lage der Rentenbezieher bei einer Inflationsrate von 2,6% allein im Jahr 2008 weiter verschlechtert; und zwar besonders bei denen, die keine zusätzliche  Betriebsrente in angemessener Höhe erhalten oder keine weiteren Einkünfte  etwa aus Vermietung und Verpachtung beziehen.

Armut im Alter

Aber selbst bei einer Betriebsrente als zusätzliches Einkommen kann der im Erwerbsleben erreichte Lebensstandard nicht gehalten werden. Die Erhöhung um 1,1% bei der gesetzlichen Rente ist daher völlig unzureichend und allein deswegen eine Mogelpackung, weil sie wegen der Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,25% entsprechend niedriger ist, die Renten also nur um 0,85% steigen. Die meisten Rentner sind deswegen schon jetzt auf dem Weg in die Armutsfalle. Daran ändert auch die zunächst angekündigte Erhöhung um 2,75% ab Juli 2009 nichts, die anschließend  auf 2,5% reduziert worden ist und nunmehr mit einer Erhöhung im Westen um 2,41% und im Osten um 3,38% beschlossen wurde. Eine  Erhöhung, die wahrscheinlich nur ein Jahr Bestand hat.

Aber nicht nur die Rentner sind auf dem Weg in die Armutsfalle.

Auch die Arbeitnehmer als künftige Rentner sind genauso betroffen: Bereits jede unzureichende Rentenerhöhung, also eine solche, die die Inflationsrate nicht ausgleicht, wirkt sich rentenmindernd auf die künftigen Renten aus; ganz abgesehen von kürzlich erfolgten Leistungskürzungen wie z.B. der Streichung der Ausbildungszeiten als rentensteigernde  Zeiten oder der erheblichen Rentenabschläge bei Rentenbeginn vor dem 67.Lebensjahr. Aber selbst das ist nur die halbe Wahrheit, weil Krankenversicherungsbeiträge und Steuern das Einkommen eines Rentnerhaushalts noch einmal erheblich reduzieren; und zwar insbesondere dann, wenn noch eine Betriebsrente bezogen wird.

Die Lohnersatzfunktion der Rente, also die weitgehende Beibehaltung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards, ist von den die Regierung stellenden Parteien offensichtlich aufgegeben worden und ist bereits jetzt nur noch ansatzweise existent. Stattdessen wird die gesetzliche Rente im weiteren Zeitablauf , wenn nicht bald  gehandelt wird, nur noch Lohnzusatzfunktion haben und deswegen lediglich nur ein Zusatzeinkommen sein. Wo aber ist dann das Einkommen, auf dem das Zusatzeinkommen aufbaut?  Die Betriebsrenten können es mangels Höhe nicht sein, abgesehen von denen, die eine Gesamtversorgung beanspruchen können.

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Die komplexen Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Gründe für die Absicht, Rentenbezieher ins materielle Abseits zu drängen, werden auf dieser Seite verständlich dargestellt. Ferner werden Lösungsvorschläge aus der Armutsfalle aufgezeigt. Um es vorweg zu sagen: Die Riesterrente ist auch nicht der geeignete Weg.

 

Rentenanpassung / Rentenformel

An sich sollen die Renten pro Jahr in der Höhe angepasst werden, mit der  die Entgelte der Arbeitnehmer im jeweiligen Vorjahr erhöht worden sind. Diese Automatik ist aus zwei Gründen notwendig und berechtigt:

1.Rentner sollen, wie vorher als Arbeitnehmer auch, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, aber im Vergleich zu den jetzigen Arbeitnehmern auch nicht bessergestellt werden. Die Anpassung der Bruttorenten soll deswegen modifiziert der Anpassung der Bruttoentgelte folgen.

2.Jeder Arbeitnehmer, der früher oder später in Rente geht, muss sich darauf verlassen können, dass sein Rentenanspruch nicht entwertet wird, also so behandelt wird wie seine  dynamischen Beitragszahlungen in die Rentenkasse.

Diese  Automatik wird jedoch durch den „Nachhaltigkeitsfaktor“ (Rentnerquotient) und den „Riesterfaktor“ (Altersvorsorgeanteil) zum Nachteil der Arbeitnehmer und Rentner ausgehebelt.

Mehr dazu im Artikel „Rentengarantie“

siehe den Artikel“Niedriglöhne“

Rolf D.Aschenbeck