Zuwanderungsgesetz

Das Urteil des  Bundesverfassungsgerichts zum „Zuwanderungsgesetz“ der damaligen rot-grünen Koalition von 2001 ist ein Zeitdokument und ein Lehrbeispiel für kompromisslose und ideologisch begründete Machtpolitik der damaligen Opposition. Unabhängig von der bereits damals bestehenden Notwendigkeit einer gesteuerten Einwanderung war sich  das BVerfG schon damals nicht zu schade, eine parteipolitische Position zu stützen. Mit dieser verhinderten Zuwanderungsteuerung wäre gleichzeitig das Asylrecht nicht nur unbeschadet geblieben, sondern sogar gestärkt worden. Die folgenden Auszüge des Gerichtsurteils, insbesondere der Wortbeitrag von Jörg Schönbohm, sprechen für sich..

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

 Verkündet
am 18. Dezember 2002

 

Im Namen des Volkes

In dem Normenkontrollverfahren

über den Antrag festzustellen,

Rolf Aschenbeck