Ambulant vor stationär

Die Weiterentwicklung amulanter Operationen in den Krankenhäusern, die die bisher schon bestehenden Möglichkeiten ambulanter Operationen erweitert, führt zwar nicht zum Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung, sollte aber dazu führen, dass ambulante Behandlungen weiter ausgebaut werden können. Dieser Vorrang muss jedoch für die ambulante Pflege der Pflegebedürftigen gelten.

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